Regionalseminare des Steiermärkischen Forstvereins, 13.-14.3.2018
"Ein Festmeter ist mehr als ein Festmeter"
von Dipl.-Ing. Klaus Friedl, LK Steiermark
In Österreich werden jährlich rund 18 Millionen Festmeter
Holz eingeschlagen. Dabei fallen rund 10 Millionen Festmeter Sägerundholz an,
rund 3 Millionen Festmeter Industrieholz und etwa 5 Mio Festmeter Energieholz.
Für die Vermarktung ist es unabdingbar, die Schnittstellen zwischen Wald und
Werk – die Holzübernahme – nicht nur zur definieren, sondern auch zu leben.
Seitens FHP – das ist die Kooperationsplattform zwischen
Forstwirtschaft, Holzwirtschaft und Papier-/Zellstoffindustrie – ist hier
bereits bedeutende Grundlagenarbeit geleistet worden.
In weiterer Folge begleitet der von FHP eingerichtete
Arbeitskreis „Werksübernahme“ mit nominierten Experten den Prozess der
Übernahme und die Weiterentwicklung der Regelungen.
ÖHU anwenden
Mit den Österreichischen Holzhandelsusancen deren Ursprung
bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht, ist ein zentrales Werk geschaffen worden, dass
die Rahmenbedingungen des Holzgeschäftes definiert. Die vollinhaltliche Geltung
derzeit der „Österreichischen Holzhandelsusancen 2006“ (ÖHU) stellt die Basis
eines guten Holzgeschäftes dar. Sie gelten automatisch, sofern sie nicht im
Schlussbrief außer Kraft gesetzt werden.
Mit Verlagerung der Holzvermessung vom Wald ins Werk war es
notwendig ein Zusatzdokument zu entwickeln, das auch diesen Vorgang eindeutig
definiert. Die ÖNorm L1021 stellt diesen Standard für die Vermessung von
Sägerundholz dar, und wird durch den §19b der ÖHU zum verpflichtenden Standard.
Eichung als Neuanlage (MAWM) einfordern
Ein weiteres entscheidendes Instrument für die Schaffung von
Vertrauen und Transparenz im Holzgeschäft ist die gesetzlich verpflichtete
Eichung der Messanlagen für Rundholz. Hier gibt es zwei grundsätzliche
unterschiedliche Anlagentypen.
Während bei Altanlagen (Rundholzmessanlagen(RHMA)) lediglich
die Messung des Mittendurchmessers und der Länge, sowie die Volumsfeststellung
der Eichung unterliegen, wurden neue Möglichkeiten zur Eichfähigkeit der Bestimmung
von Abholzigkeit, Krümmung und Zopfdurchmesser gesucht. Aufgrund des
technischen Fortschritts wird eine Vielzahl von Messungen durchgeführt.
Durch das Maß- und Eichgesetz von 2010 und den dazugehörigen
Eichvorschriften wurde die Eichung auf eine neue Basis gestellt. Die
Messanlagen unterliegen jetzt der Eichpflicht für Messanlagen zur Ermittlung
wertbestimmender Merkmale von Rundholz (MAWM).
Das heißt folgende Parameter können geeicht ermittelt
werden, und dürfen somit in dieser Form verwendet werden:
größer
Da es im Gegensatz zu den ÖHU und zur ÖNorm L1021
Übergangsfristen für die Umsetzung der neuen Eichvorschriften 2023 gibt, ist
die Umstellung auf die neue Eichung als Messanlage zur Ermittlung
wertbestimmender Merkmale von Rundholz (MAWM) in den Sägewerken noch nicht
flächendeckend umgesetzt. Rund 50% der Sägewerke sind bis dato umgestellt.
FHPDAT - Elektronischer Datenstandard
Vollständige und zeitnah übermittelte Abmaßdaten als
Einzelstammprotokoll im FHPDAT Datenstandard als .xml – Datei runden ein gutes
Holzgeschäft ab.
Für die Übernahme weiterer Sortimente wurden im Arbeitskreis
Werksübernahme weitere Standards in Form der Richtlinie zur Gewichtsvermessung
von Industrieholz (gültig seit 1.1.2015), sowie der Richtlinie zur Übernahme
von Energieholz nach Gewicht und Energieinhalt (gültig seit 1.3.2016)
entwickelt.
Regel für ein gutes Holzgeschäft:
·
Das Abmaß muss außer Streit gestellt werden. –
Definierte Qualitäten in den ÖHU müssen eingehalten werden. Eine Abgeltung
durch den Preis schmälert die Bedeutung der Richtlinien.
·
Regelwerke und Richtlinien sind dazu in großem
Umfang vorhanden. Es liegt bei jedem einzelnen Verkäufer, diese auch
umzusetzen. Basis bieten die Österreichischen Holzhandelsusancen von 2006. Im
Holzgeschäft ist die vollinhaltliche Gültigkeit Grundvoraussetzung.
·
Schriftlicher Vertrag – Obwohl in Österreich
grundsätzlich Formfreiheit bei der Vertragsgestaltung besteht, empfiehlt es
sich zur Dokumentation der Verhandlungsergebnisse ausschließlich auf
schriftlich abgefasste Verträge zu bestehen. Seitens FHP werden Musterverträge
zur Verfügung gestellt die auf die aktuelle Gegebenheit anzupassen sind.
·
Die Kontrolle der Werksübernahme rundet ein
gutes Geschäft ab. Hier wird nicht nur die Plausibilität der Übernahme
kontrolliert, sondern auch die eigene Arbeit (Sortierung, Ausformung, etc.)
begutachtet.
·
Abmaßdaten sind im FHP Datenstandard zu
übermitteln und in geeigneten Systemen zu analysieren.
·
Aus- und Weiterbildung im Bereich Holzübernahme.
- Wissen ermöglicht die Analyse der Abmaßdaten, sowie eine mögliche gemeinsame
Übernahme im Sägewerk. (Persönliche Anwesenheit bei der Übernahme als
Stichprobe durchführen)
·
Alle Dokumente sind unter https://forstholzpapier.at/index.php/publikationen/werksuebernahme
im Internet verfügbar.
Downloads
Friedl_Aktuelle technische Entwicklungen bei der Holzübernahme
Autor: Maierhofer
27.03.2018, 13:40 MEZ
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