Die EU plant, bis 2029 ihr EU-Energielabel sowie ihre Ökodesign-Richtlinie für Raumheizgeräte und zentrale Heizkessel zu überarbeiten beziehungsweise für neue Produktentwicklungen anzupassen. Die EU-Verordnungen 2015/1186 und 2015/1187 regeln seit 2017 die Energieverbrauchskennzeichnung für Festbrennstoffkessel, darunter auch Biomassekessel wie Stückholz-, Hackschnitzel- und Pelletsanlagen sowie -öfen bis zu 70 kW. Die EU-Verordnung 2015/1189 legt seit 2018 verbindliche Ökodesign-Anforderungen für Festbrennstoffkessel mit einer Nennwärmeleistung bis zu 500 kW fest, die zur Raumheizung in wassergeführten Zentralheizungssystemen dienen. Ziel ist es, die Energieeffizienz sowie die Umweltauswirkungen der Geräte zu reduzieren und gleichzeitig den EU-Binnenmarkt zu harmonisieren. Dabei werden unter anderem Mindestwirkungsgrade und Grenzwerte für Emissionen wie Staub, Kohlenmonoxid (CO), gasförmige organische Verbindungen (OGC) sowie Stickstoffoxide (NOx), festgelegt. Die Hersteller der Geräte und Öfen müssen die Einhaltung der Anforderungen nachweisen und eine technische Dokumentation bereitstellen.
Bekanntes Label neu gedacht
Das Energie-Label ist den meisten Menschen von anderen Haushaltsgeräten, wie Kühlschränken, Waschmaschinen oder Fernsehern, bekannt. Fast jeder hat die Skala von A+++ über B bis G in Farben von Grün bis Rot schon einmal gesehen. Es ist auch für Privatpersonen und Endnutzer leicht verständlich und nachvollziehbar. Derzeit landen moderne Holzbiomassekessel meist in den Kategorien A+ oder A++.
„Biomasse ist ein unverzichtbarer zentraler Bestandteil der Wärmewende“, konstatierte Christian Oberbauer, Research Engineer bei Bioenergy and Sustainable Technologies (BEST), am Ende seines Vortrags über das EU-Energielabel und seine Auswirkungen auf die europäischen Pelletsmärkte auf der Europäischen Pelletskonferenz am 5. März in Wels. Oberbauer rechnet ab 2029 mit strengeren Rahmenbedingungen und damit, dass auch den möglichen Produktanpassungen, die im Laufe der Jahre notwendig sein könnten, Rechnung getragen wird.
So soll die Energieeffizienzklasse A vorerst nicht erreichbar sein, das neue Label aber möglicherweise gleichzeitig für Raumheizsysteme, wie Holzbiomassekessel und für Wärmepumpen gelten. Ein Punkt, der von Branchenverbänden aus dem Holzenergiesektor kritisiert wird: Beide Systeme arbeiten mit unterschiedlichen Technologien - Wärmepumpen mit Strom, Heizkessel mit Festbrennstoffen. Ein Biomassekessel mit nahezu CO₂-neutraler Verbrennung kann deshalb schlechter abschneiden als eine strombetriebene Wärmepumpe, obwohl er ökologischer ist – vor allem, wenn der Strom nicht aus erneuerbaren Quellen stammt. Ferner ist die Ausschüttung von nationalen Fördermitteln an das Erreichen den zweit höchst zu erreichten EU-Label-Klassen (initial B&C-Niveau) gebunden werden, gab der Forscher zu bedenken.
Der Faktor Holzenergielabel
Der Zielkorridor ist groß: Ein moderner Pelletskessel wie der PE1e Pellet von Fröling könnte ab 2029 ein niedriges Energielabel E oder ein förderfähiges Label B erreichen. Abhängig von der Gesetzgebung, die 2026 finalisiert wird © Philipp Matzku
Der BLF (Biomass Label Factor), ein Bewertungsfaktor, der bei der EU-Energiekennzeichnung von Biomasseheizungen angewendet wird, um deren CO₂-neutrale Energiequelle positiv in die Effizienzberechnung einzubeziehen, sollte aus Oberbauers Sicht ebenso erhöht werden. Derzeit liegt er bei 1,45, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen bei 1. Oberbauer empfiehlt einen Bewertungsfaktor zwischen 1,54 und 2,43. In einem von der Vereinigung Österreichischer Kessel- und Heizungsindustrie (VÖK) geförderten Forschungsprojekt hat der BEST-Mitarbeiter die Auswirkungen mithilfe eines Pelletskessels des Typs PE1e Pellet von Fröling, Grieskirchen, für die EU sowie nur für Österreich allein durchgerechnet. Dabei wurden Faktoren wie die Primärenergie- und Heizgradtage berücksichtigt. Im schlechtesten Fall erreichte der EnergieGenie-Innovationspreisträger 2022 von Fröling laut Oberbauers Berechnungen ein Label E, im günstigsten Fall ein Label B und somit einen förderfähigen Bereich.
Nächste Schritte
Das EU-Gesetz soll bis Anfang August 2026 finalisiert werden, dazu finden gegenwärtig Konsultationen statt. Rechtsverbindlich gilt es für Kessel, die ab 2029 neu in Betrieb genommen werden.